Erbscheinsantrag und Testament online erstellen

Tritt ein Trauerfall in der Familie ein, sind nicht nur zahlreiche Entscheidungen zur bevorstehenden Bestattung zu treffen. Zusätzlich kommen Aufgaben zu den Themen ‘Erbschaft’ und ‘Testament’ auf die Hinterbliebenen zu. Eine weitere Belastung in einer Phase der Trauer. Wir unterstützen Sie bei diesen Aufgaben mit dem Erblotsen.

Sicher durch die Untiefen des Erbrechts manövrieren

Der Erblotse - Ihre Hilfe bei der Testamentserstellung

Erbrechtsfragen können jeden treffen. Gerade mit dem Eintreten eines Trauerfalls in der Familie kommen verschiedene Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu, um das Erbe zu regeln. Welche Rechte man wahrnehmen kann und welche Pflichten mit dem Antreten oder dem Ausschlagen eines Erbes verbunden sind, ist nicht immer sofort klar. Auch bei der Testamentserstellung sind einige Dinge zu beachten, wenn es rechtssicher und klar sein soll. Mit dem Erblotsen liefern wir von CHORUS-CLASSEN Bestattungen alle Antworten zu Ihren Erbrechtsfragen.

Mit dem Erblotsen sind Sie für die Erledigung Ihrer Erbangelegenheiten gewappnet. Sie können beispielsweise 

  • einen umfassenden und schnellen Überblick über den Wert des Erbes erhalten. Das leistet das digitale Nachlassverzeichnis.
  • mit wenig Aufwand einen Erbscheinsantrag für das zuständige Gericht erstellen
  • mit wenigen Klicks und Eingaben Ihr eigenes rechtssicheres Testament verfassen

Was macht den Erblotsen zum wertvollen Helfer in Erb- und Testamentsfragen?

  • Alle Inhalte sind auf Rechtsicherheit geprüft und werden regelmäßig von Anwälten, Notaren und Steuerberatern an aktuelle Änderungen angepasst. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
  • Vollständigkeit: Alle Fragen des Erbrechts werden behandelt und können beantwortet werden.
  • Die Bedienung ist intuitiv und ohne Fallstricke. Alle Inhalte sind verständlich erklärt und dargestellt.
  • Sie sparen Zeit und Kosten für die wichtigen Dinge

Wir von CHORUS-CLASSEN Bestattungen stellen Ihnen dieses digitale Angebot hier kostenlos zur Verfügung.

Sie können gerne direkt hier starten!

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